Druck, Temperatur, Betriebsweisen und Betriebsmedien von Anlagen stellen Gefahren für Mensch und Technik dar. Deshalb regelt die EU den Umgang mit Druckgeräten und Baugruppen in Richtlinien. Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, dieses EU-Recht in nationales Recht umzusetzen und zu vollziehen, zum Beispiel mit der österreichischen Druckgeräteverordnung.
Auf dieser Rechtsbasis ist die TPA durch das zuständige Bundesministerium akkreditiert und von der EU unter der Registriernummer 0532 als Notified Body benannt.
TPA geprüfte Druckgeräte können Sie in ganz Europa auf den Markt bringen.
Sie erfüllen alle gesetzlichen Auflagen der EU.
Wiederkehrende Überprüfungen und Untersuchungen von Druckgeräten (Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen) mit hohem Gefahrenpotential sind gemäß Druckgeräteüberwachungsverordnung ausnahmslos von akkreditierten Kesselprüfstellen durchzuführen.
Als vom zuständigen Bundesministerium akkreditierte Kesselprüfstelle ist TPA Partner für Prüfungen und Untersuchungen an Druckgeräten gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften wie Kesselgesetz, Druckgeräteüberwachungsverordnung, Verordnung zur Aufstellung und zum Betrieb von Dampfkesseln (ABV), Versandbehälter-Verordnung, Verordnung für brennbare Flüssigkeiten (VbF) u.a.
TPA hilft Ihnen, alle gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. TPA erkennt mögliche Schäden rechtzeitig. TPA unterstützt Sie bei der Problemlösung.
Leitung: Dipl.-Ing. (FH) Hans-Peter Weinzettl
Tel. (+43 1) 616 38 99 -150
E-Mail: wep@tpa.at
Stellvertretende Leitung: Prokurist Ing. Norbert Zeitlberger
Tel. (+43 1) 616 38 99 -122
E-Mail: zei@tpa.at